Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 25.07.1980 - 1 U 88/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 823, 847; StVG § 21
Unerlaubte Handlungen; Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Halter eines Mopeds bei Überlassung des Fahrzeugs an ein (erst) 14-jähriges Mädchen ohne Fahrpraxis; Anscheinsbeweis für die Kausalität der fehlenden Fahrerlaubnis mit der unbefugten Überlassung ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straßenverkehrsrecht: Verkehrssicherungspflicht im Rahmen des § 21 StVG; Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 40 %
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schmerzensgeld; Leichte Gehirnerschütterung; Prellungen an Kniegelenk; Multiple Hautabschürfungen; Verletzungen am Auge ; Herabsetzung des Sehvermögens; Verkehrsunfall; Mitverschulden; Aufgabe des Berufswunsches
Verfahrensgang
- LG Amberg, 20.11.1979 - 1 O 379/79
- OLG Nürnberg, 25.07.1980 - 1 U 88/79
Papierfundstellen
- MDR 1980, 1024
- MDR 1980, 1025
- VersR 1981, 562 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.12.1970 - VI ZR 97/69
Verkehrssicherungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs bei Abstellen auf …
Auszug aus OLG Nürnberg, 25.07.1980 - 1 U 88/79
Dieser Grundsatz entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl zB BGH VersR 71, 239) und findet in den strafbewehrten Vorschriften des § 14 Abs. 2 StVO (dem Gebot, Kraftfahrzeuge gegen unbefugte Benutzer zu sichern) und dem § 21 StVG (dem Verbot, das Kraftfahrzeug jemanden führen zu lassen, der keine Fahrerlaubnis besitzt) seinen gesetzlichen Ausdruck. - OLG München, 19.02.1974 - 5 U 2090/73
Fahrzeughalter ; Fahrer ohne Führerschein; Zur Verfügung stellen des Wagens; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 25.07.1980 - 1 U 88/79
Dieser Zusammenhang würde fehlen, wenn das dem Beklagten zu 1 vorwerfbare Verhalten zum Unfall nicht beigetragen hätte, etwa weil feststeht, daß sich der Fahrer des Unfallfahrzeugs verkehrsgerecht verhalten hat, oder weil sich ergibt, daß sich der Unfall auch bei pflichtgemäßen Verhalten des Beklagten zu 1 ereignet hätte (so OLG München, VersR 1974, 1132 , BGH LM BGB § 823 (J) Nr. 11 = VersR 59, 277; …
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 19.12.1979 - 1 U 88/79 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)
BGB § 249; BGB § 254; BGB § 611; BGB § 675; BGB § 823; AKB § 15
- VersR (via Owlit)
VVG § 67; AKB § 15
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1980, 1169
- VersR 1980, 1175
- VersR 1981, 46
Wird zitiert von ... (6)
- BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 66/82
Schadensersatzforderungen auf Grund eines Verkehrsunfalls - Verschulden an einem …
Die gegenteilige Auffassung (vgl. Wichmann, ArbuR 1973, 105; LAG Bremen, Urteil vom 31. Januar 1979 - 2 Sa 194/78 - DB 1979, 1235; ArbG Münster, Urteil vom 23. August 1973 - 2 Ca 366/73 - DB 1973, 2200; OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Dezember 1979 - 1 U 88/79 - EzA § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 26; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Oktober 1980 - 6 Sa 452/80 - DB 1981, 223; ArbG Kassel, Urteil vom 12. August 1981 - 2 Ca 272/81 - DB 1982, 442;… Gamillscheg/Hanau, Die Haftung des Arbeitnehmers, 2. Aufl., 1974, S. 109 ff.) beruft sich auf die seit dem 1. Januar 1971 geltende Neufassung des § 15 Abs. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), nach der Ersatzansprüche des Versicherungsnehmers, die nach § 67 VVG auf den Versicherer übergegangen sind, gegen den berechtigten Fahrer nur geltend gemacht werden können, wenn von ihm der Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. - BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 391/79
Schadenstragung - Gefahrgeneigte Arbeit - Vorsatz - GrobeFahrlässigkleit - …
e) Aufgrund der dargelegten Rechtsgrundsätze bedarf es im Entscheidungsfalle keiner Stellungnahme des Senats zu der im Schrifttum und von den Instanzgerichten vertretenen Auffassung, der Arbeitgeber sei aufgrund der Fürsorgepflicht zum Abschluß einer Kfz-Vollkaskoversicherung verpflichtet (…vgl. Gamillscheg/Hanau, aaO, S. 109 ff.; Hanau, SAE 1973, 9; Wichmann, AuR 1973, 105 ff.; LAG Niedersachsen, Urteil vom 6. September 1982 - 14 Sa 65/82 - DB 1982, 2628; OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Dezember 1979 - 1 U 88/79 - EzA Nr. 26 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; ArbG Münster, Urteil vom 23. August 1973 - 2 Ca 366/73 - DB 1973, 2200). - LAG Schleswig-Holstein, 27.01.1988 - 5 Sa 582/87
Haftung im Rahmen gefahrgeneigter Tätigkeiten; Verursachen eines Unfalls durch …
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- LAG Niedersachsen, 06.09.1982 - 14 Sa 65/82
Schuldhafte Verletzung einer arbeitsvertraglichen Pflicht; Vorwurf grob …
Das Gericht schließt sich aus diesen Überlegungen der neueren Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an, nach der der Arbeitgeber im Rahmen des ihm Zumutbaren gehalten ist, eine Kaskoversicherung abzuschließen mit der Rechtsfolge, daß er beim Fehlen einer derartigen zumutbaren Versicherung sich im Schadensersatzprozeß so behandeln lassen muß, als habe er eine derartige Versicherung abgeschlossen (ebenso Arbeitsgericht Münster DB 73, 2200, LAG Bremen DB 79, 1235, OLG Stuttgart NJW 80, 1169, LAG Rheinland-Pfalz DB 81, 232, Arbeitsgericht Kassel DB 82, 442 sowie LAG Frankfurt Urteil vom 7.10.1981 - AZ.: 10 Sa 222/81 - unveröffentlicht - Wichmann AUR 73, 105, Schaub Arbeitsrechtshandbuch 4. Aufl. 1980, Seite 220; vgl. auch BGH AP Nr. 52 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers zur entsprechenden Problematik im Bereich der Insassen-Unfallversicherung sowie BGH DB 72, 1286 zur entsprechenden Problematik der Haftung des Kaufinteressenten bei einer Probefahrt gegenüber dem Kfz.-Händler). - LAG Hessen, 24.02.1988 - 10 Sa 503/87
Haftungseinschränkung des Arbeitnehmers bei gefahrengeneigter Tätigkeit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hessen, 07.10.1981 - 10 Sa 222/81 Nach der neueren Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl LArbG Bremen 1979-01-31 2 Sa 194/78, 2 Sa 203/78 = DB 1979, 1235 1236 sowie OLG Stuttgart 1979-12-19 1 U 88/79 in NJW 1980, 1169, jeweils mit weiteren Nachweisen) ist der Arbeitgeber als verpflichtet anzusehen, für solche Betriebsfahrzeuge eine Vollkasko-Versicherung mit Selbstbeteiligung abzuschließen, die nach ihrer betrieblichen Zwecksetzung ständig bzw zumindest in erheblichen Maße den Mitarbeitern zur Durchführung betrieblicher Aufgaben überlassen werden.Der Abschluß einer solchen Vollkasko-Versicherung ist jedoch bei Betriebsfahrzeugen mit nur geringem Zeitwert grundsätzlich nicht zumutbar.